Aktuelle Corona Verordnung Baden-Württemberg
Verlängerung der Laufzeit der Corona-Verordnung bis zum 22. August 2022.
Damit gelten die bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bis dahin weiter.
Wesentliche Maßnahmen in der Verordnung:
- Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung
Damit gelten die bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bis dahin weiter.
Wesentliche Maßnahmen in der Verordnung:
- Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung